Der Vorstand und Aufsichtsrat der Klassik Radio AG haben die Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot der UK Media Invest GmbH sorgfältig geprüft und heute eine gemeinsame Stellungnahme abgeben. Unter Berücksichtigung sämtlicher Ausführungen in der Stellungnahme, können Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der Klassik Radio AG weder empfehlen, das Angebot anzunehmen, noch ihnen empfehlen, das Angebot nicht anzunehmen, so dass sie sich einer Empfehlung enthalten.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 21.11.2024:
Die UK Media Invest GmbH mit Sitz in Augsburg, die als Mehrheitsanteilseignerin rund 69 % der Aktien der Klassik Radio AG hält, hat am 11. November 2024 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Klassik Radio AG zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennbetragslosen Stückaktien der Klassik Radio AG (ISIN DE0007857476 / WKN 785747) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,70 je Aktie veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter der Adresse http://www.ukmediainvest.de/ abrufbar. Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 11. November 2024 begonnen und endet am 9. Dezember 2024, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) verlängert.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Klassik Radio AG haben die Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot der UK Media Invest GmbH sorgfältig geprüft und heute gemäß § 27 WpÜG eine gemeinsame begründete Stellungnahme abgeben. In ihrer Stellungnahme kommen sie zu der abschließenden Bewertung, dass sie unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Angebots die von dem Bieter angebotene Gegenleistung für angemessen i.S.d. § 31 Abs. 1 WpÜG halten. Soweit Vorstand und Aufsichtsrat dies aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen beurteilen können, erfüllt der Angebotspreis die gesetzlichen Vorgaben. Nach der Meinung von Vorstand und Aufsichtsrat reflektiert dieser derzeit angemessen den Wert der Gesellschaft. Außerdem bewerten Vorstand und Aufsichtsrat die von dem Bieter in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten, insbesondere vor dem Hintergrund des gemeinsam beabsichtigten Downlistings, als positiv und sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Gesellschaft gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass die Positionierung der Klassik Radio AG auf dem Kapitalmarkt mit dem Delisting und der Fortführung der Handelbarkeit in m:access sowie über die Handelsplattform XETRA® nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft von den reduzierten Kosten durch einen Wegfall der Börsennotierung profitiert.
Unter Berücksichtigung sämtlicher Ausführungen in der Stellungnahme, insbesondere unter Berücksichtigung der reduzierten Handelbarkeit und des geringeren Anlegerschutzes, des nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat angemessenen Angebotspreises aber der gleichzeitig im Unternehmensinteresse liegenden Folgen des Downlistings, können Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der Klassik Radio AG weder empfehlen, das Angebot anzunehmen, noch ihnen empfehlen, das Angebot nicht anzunehmen, so dass sie sich einer Empfehlung enthalten (sog. neutrale Stellungnahme). Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass über Annahme oder Ablehnung des Angebots jeder Aktionär der Gesellschaft unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse, einschließlich seiner steuerlichen Situation, und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Werts und des Börsenkurses der Klassik Radio AG-Aktie selbst entscheiden muss. (…)
Zielgesellschaft:
Klassik Radio AG (ISIN: DE0007857476 / WKN: 785747)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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