Der Vorstand der APONTIS PHARMA AG wurde ihm Rahmen des öffentlichen Erwerbsangebot von der Zentiva AG informiert, dass die Zentiva AG auf die Bedingung der Mindestannahme verzichtet. Die Annahmefrist für das Erwerbsangebot bleibt unverändert und endet weiterhin heute, 21. November 2024.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 21.11.2024:
Der Vorstand der APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5, „APONTIS PHARMA“), einem führenden Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, wurde ihm Rahmen des öffentlichen Erwerbsangebot von der Zentiva AG (die „Bieterin“) informiert, dass die Bieterin auf die Bedingung der Mindestannahme verzichtet. Die Annahmefrist für das Erwerbsangebot bleibt unverändert und endet weiterhin heute, 21. November 2024, um 24:00 Uhr (MEZ). Nach Ablauf der Annahmefrist kann das geänderte Angebot nicht mehr angenommen werden.
Zentiva hatte am 19. November 2024 angekündigt, im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (das „Angebot“) zum Erwerb aller ausstehenden Aktien von APONTIS PHARMA auf die Bedingung der Mindestannahme zu verzichten. Sämtliche Verträge, die vor oder gleichzeitig mit der Änderung durch die Annahme des Angebots zustande gekommen sind, werden automatisch an die geänderten Bestimmungen und Bedingungen angepasst. APONTIS PHARMA-Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, brauchen keine weiteren Handlungen vorzunehmen, um nach Maßgabe der Bedingungen und Bestimmungen des geänderten Angebots den Angebotspreis zu erhalten. Die Angebotsänderung ist im Internet unter www.zentiva-offer.com auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung verfügbar.
Bis zum 20. November 2024, 15:00 Uhr (MEZ), beläuft sich nach Information der Bieterin die Summe aus (i) APONTIS PHARMA-Aktien, für die die Annahme des Angebots erklärt worden ist, und (ii) APONTIS PHARMA-Aktien, die die Bieterin gemäß dem Aktienkaufvertrag (wie unten definiert) erwirbt, auf 5.015.989 APONTIS PHARMA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 60,22 % des stimmberechtigten Grundkapitals von APONTIS PHARMA.
Zentiva und APONTIS PHARMA haben in der Investitionsvereinbarung vereinbart, dass der Vorstand von APONTIS PHARMA unmittelbar nach Vollzug des Angebots, soweit rechtlich zulässig und vorbehaltlich seiner Treuepflichten, die Einbeziehung der APONTIS PHARMA-Aktien in den Freiverkehr beenden wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich. (…)
Zielgesellschaft:
APONTIS PHARMA AG (ISIN DE000A3CMGM5)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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