Die Frankfurter Wertpapierbörse hat heute entschieden, die Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen. Damit werden die STEMMER IMAGING-Aktien mit Ablauf des 27. Dezember 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein, wobei zu diesem Zeitpunkt auch die Annahmefrist des am 29. November 2024 veröffentlichten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Ventrifossa BidCo AG.an die STEMMER IMAGING-Aktionäre endet.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 19.12.2024:
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit am 19. Dezember 2024 veröffentlichten Beschluss auf Antrag der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) entschieden, die Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Teilsegment mit besonderen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen.
Damit werden die STEMMER IMAGING-Aktien mit Ablauf des 27. Dezember 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 29. November 2024 veröffentlichten und an die STEMMER IMAGING-Aktionäre gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Ventrifossa BidCo AG. ()…)
Zielgesellschaft:
STEMMER IMAGING AG ( (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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