Auf der Hauptversammlung der alstria office REIT-AG am 11. Februar 2025 soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der office REIT-AG auf den Hauptaktionär BPG Holdings Bermuda Limited gegen Gewährung einer Barabfindung Beschluss gefasst werden. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung in Höhe von 5,11 Euro je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der alstria office REIT-AG.
Aus der Einladung der alstria office REIT-AG zur Hauptversammlung vom 20.12.24:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der alstria office REIT-AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der BPG Holdings Bermuda Limited, eine sog. exempted company with liability limited by shares nach dem Recht von Bermuda mit Sitz in Hamilton, Bermuda, und eingetragen im Bermuda Registrar of Companies unter der Registernummer 48464 (Hauptaktionär), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,11 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf den Hauptaktionär übertragen.“
Zielgesellschaft:
alstria office REIT-AG (ISIN: DE000A0LD2U1 / WKN: A0LD2U)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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