Der Antrag der ENCAVIS AG auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Hamburg wird zum Ablauf des 31. Januar 2025 wirksam. Der Widerruf zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) soll ebenfalls zum Ablauf des 31. Januar 2025 wirksam werden.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 09.01.2024:
Die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg („Börse Hamburg“) hat der ENCAVIS AG („Encavis“oderdie „Gesellschaft“) am 8. Januar 2025 mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Hamburg mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 stattgibt. Die Encavis-Aktien können danach, d.h. ab dem 1. Februar 2025, nicht mehr im regulierten Markt der Börse Hamburg gehandelt werden.
Die Gesellschaft hat parallel auch den Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 beantragt, der bislang noch nicht beschieden wurde. (…)
Zielgesellschaft:
ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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