Die Hauptversammlung der MEDION AG hat die Übertragung der Aktien Minderheitsaktionär auf die Lenovo Germany Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß beschlossen. Die Barabfindung iwurde auf 14,28 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.01.2024:
Die ordentliche Hauptversammlung der MEDION AG, Essen, vom 12. November 2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.Der Übertragungsbeschluss wurde am 06. Januar 2025 in das Handelsregister der MEDION AG beim Amtsgericht Essen unter HRB 13274 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG in das Eigentum der Lenovo Germany Holding GmbH übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der MEDION AG eine von der Lenovo Germany Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Dortmund ausgewählte und zur sachverständigen Prüferin bestellte FALK GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und bestätigt.Die Barabfindung ist vom Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:‚
MEDION AG (ISIN DE0006605009 / WKN 660500)
+++akt6ionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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