Die Ipsos Dach Holding AG hat am 8. Januar 2025 im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots an die Aktionäre der infas Holding AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 6,80 Euro gemäß § 39 a WpÜG beantragt. Die Ipsos Dach Holding AG hatte bereits im Zuge ihrer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 die Absicht zur Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze Out bekanntgegeben.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.01.2025:
Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) darüber informiert, dass Ipsos am 8. Januar 2025 im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots von Ipsos einen Antrag nach § 39a WpÜG gestellt hat, die übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos zu übertragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung hält Ipsos nach eigenen Angaben 96,76% des stimmberechtigten Grundkapitals.
Ipsos hatte bereits im Zuge ihrer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 nach Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots durch das Bundeskartellamt die Absicht zur Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze Out bekanntgegeben.
Über den Antrag auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Übertragung der Aktien auf Ipsos entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main. (…)
Zielgesellschaft:
infas Holding AG (ISIN: DE0006097108 / WKN: 609710)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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