Die Elbe BidCo AG plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der ENCAVIS AG über das Übertragungsverlangen beschließen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 18.02. 2025:
Die Elbe BidCo AG hat dem Vorstand der ENCAVIS AG („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass die Elbe BidCo AG nach der heute erfolgten Abwicklung des an die Encavis-Aktionäre gerichteten Delisting-Erwerbsangebots derzeit insgesamt 94,15 % der Encavis-Aktien hält.
Vor diesem Hintergrund hat die Elbe BidCo AG dem Vorstand der Gesellschaft heute, entsprechend ihrer vorherigen Mitteilung gegenüber der Gesellschaft vom 31. Januar 2025, das förmliche Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz wiederholend übermittelt. Die Elbe BidCo AG hat darin erneut ihren vorherigen Vorschlag bekräftigt, mit dem Vorstand der Gesellschaft in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Encavis für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Elbe BidCo AG hat angekündigt, der Encavis die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist. (…)
Zielgesellschaft:
ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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