Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der C. Bechstein Pianoforte AG ist vor dem Landgericht Berlin II ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19.02.2025:
102 O 70/24 SpruchG:
‚
C. Bechstein Pianoforte AG
in dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der C. Bechstein Pianoforte AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
C. Bechstein Pianoforte AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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