Zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der ehemaligen Software AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.03.2025:
3-05 O 78/24
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Software GmbH, Uhlandstraße 12, 64297 Darmstadt (ehemals Mosel BidCo AG) betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der (ehemaligen) Software AGwurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Software AG (ISIN: DE000A2GS401 / WKN: A2GS40)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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