Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der ehemaligen EQS Group AG ist vor dem Landgericht München I am Main ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.03.2025:
5 HK O 14435/24
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der EQS Group AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Pineapple German Bidco GmbH.Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
EQS Group AG (ISIN: DE0005494165 / WKN: 549416)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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