Die Hauptversammlung der home24 SE vom 13. Dezember 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RAS Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre der home 24 SE eine Barabfindung in Höhe von 7,46 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der home24 SE.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.03.2025:
Die außerordentliche Hauptversammlung der home24 SE, Berlin, vom 13. Dezember 2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die RAS Beteiligungs GmbH, Wien, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. März 2025 in das Handelsregister der home24 SE beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 196337 B eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der home24 SE in das Eigentum der RAS Beteiligungs GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home 24 SE eine von der RAS Beteiligungs GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 7,46 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der home24 SE.Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der home24 SE an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 4. März 2025 in das Handelsregister der home24 SE ist ebenfalls am 4. März 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. (…)
Zielgesellschaft:
home24 SE (ISIN: DE000A14KEB5 / WKN: A14KEB)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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