Auf der Hauptversammlung der Vectron Systems AG am 25. April 2025 soll über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vectron Systems AG und der Arrow HoldCo GmbH Beschluss gefasst werden. Die Arrow HoldCo GmbH verpflichtet sich, eine Barabfindung in Höhe von 10,93 Euro je Vectron-Aktie oder eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 0,47 Euro brutto pro Vectron-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr zu zahlen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.03.2025:
Der am 21. März 2025 aufgestellte finale Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die anliegende Patronatserklärung haben den folgenden Wortlaut:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Arrow HoldCo GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 133907, mit eingetragener Geschäftsanschrift Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main („Arrow“) und derVectron Systems AG, mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10502, mit eingetragener Geschäftsanschrift in Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster („Vectron“ und zusammen mit Arrow die „Parteien“, jede eine „Partei“). (…)
Ausgleichszahlung
4.1 Arrow verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären von Vectron für die Dauer dieses Vertrags als angemessenen Ausgleich nach § 304 Abs. 1 AktG eine wiederkehrende Geldleistung („Ausgleichszahlung“) zu zahlen
4.2 Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr von Vectron für jede nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktie von Vectron mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Vectron von EUR 1,00 je Stückaktie (jeweils eine „Vectron-Aktie“ und zusammen die „Vectron-Aktien“) brutto EUR 0,47 („Bruttoausgleichsbetrag“), abzüglich eines Betrages für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gelangen auf den Bruttoausgleichsbetrag von EUR 0,47 je Vectron-Aktie 15% Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer (5,5 % von 15% = 0,825 %), d.h. rund EUR 0,07, zum Abzug, woraus sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags nach kaufmännischer Rundung auf einen vollen Cent-Betrag eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,40 je Vectron-Aktie für ein volles Geschäftsjahr von Vectron ergibt. (…)
Abfindung
5.1 Arrow verpflichtet sich, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs von Vectron dessen Aktien gegen eine Barabfindung („Abfindung“) von EUR 10,93 je Vectron-Aktie zu erwerben. (…)
Zielgesellschaft:
Vectron Systems AG (ISIN: DE000A0KEXC7 /WKN: A0KEXC)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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