Zur Festsetzung einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Consus Real Estate AG ist vor dem Landgericht Berlin II ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 01.04.2025:
102 O 87/24
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Consus Real Estate AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt (…)
Zielgesellschaft:
Consus Real Estate AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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