Zur Festsetzung einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Vitesco AG ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.04.2025:
1 HK O 5696/24
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5696/24 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Umtauschverhältnisses bzw. einer Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in den Hauptversammlung der Vitesco AG und der Schaeffler AG vom 24.04.2024 und 25.04.2024 beschlossenen Verschmelzung anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Vitesco AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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