Die Hauptversammlung der SYNLAB AG soll am 16. Mai 2025 den Beschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SYNLAB AG und Übertragung der Aktien auf die Ephios Bidco GmbH fassen. Die Barabfindung wurde auf 13,11 Euro festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16.05.2025:
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem konkretisierten Verlangen der Ephios Bidco GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SYNLAB AG mit Sitz in München werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Ephios Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 286393 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 13,11 je eine auf den Inhaber lautenden
Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen.
Zielgesellschaft:
SYNLAB AG: (ISIN: DE000A2TSL71 / WKN: A2TSL7)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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