Die Sidetrade AG hat dem Vorstand der SHS Viveon AG heute das förmliche Verlangen zur Übertragung der Aktien der SHS Viveon-Minderheitsaktionäre auf die Sidetrade gegen Gewährung einer Barabfindung übermittelt. Die Höhe der Barabfindung steht derzeit noch nicht fest.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 11.04.2025:
Die Sidetrade AG, Frankfurt am Main, („Sidetrade“) hat dem Vorstand der SHS Viveon AG („Gesellschaft“ oder „SHS Viveon“) am 7. April 2025 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 91,99% der SHS Viveon-Aktien hält; damit gilt die Sidetrade als Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Sidetrade hat weiterhin ihre Absicht mitgeteilt, die SHS Viveon als übertragender Rechtsträger auf die Sidetrade zu verschmelzen und den Vorstand aufgefordert in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten.
In diesem Zusammenhang hat die Sidetrade dem Vorstand der Gesellschaft heute des Weiteren das förmliche Verlangen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der SHS Viveon-Minderheitsaktionäre auf die Sidetrade gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, welche die Sidetrade den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest. (…):
Zielgesellschaft:
SHS Viveon AG (ISIN: DE000A0XFWK2 / WKN: A0XFWK)
+++aktionaersforum Redaltion Spruchverfahren+++
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