Zur Festsetzung einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG ist vor dem Landgericht Berlin II ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.04.2025:
102 O 108/24 SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor Aktiengesellschaft hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
Bastfaserkontor AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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