Zur Festsetzung einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der va-Q-tec AG ist vor demLandgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.04.2025:
1 HK O 732/24
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 732/24 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung eines Ausgleichs bzw. einer Barabfindung der außenstehenden Aktionäre wegen des in der Hauptversammlung der va-Q-tec AG vom 29.08.2023 beschlossenen Abschlusses eines Gewinnabführungsvertrages anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
va-Q-tec AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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