Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der vormaligen Instapro II AG ist vor dem Landgericht Düsseldorf am Main ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.04.2025:
35 O 91/24 [AktE]
Bei dem Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren gem. §§ 327a ff. AktG zur Überprüfung der Angemessenheit der gemäß § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG von der Hauptaktionärin, der MyHammer GmbH (vormals HomeAdvisor GmbH), festgelegten Barabfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der vormaligen Instapro II AG, Düsseldorf, anhängig.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Instapro II AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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