Die Project Neptune Bidco GmbH plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG auf die Project Neptune Bidco GmbH gegen eine Barabfindung, deren Höhe noch nicht feststeht. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der Nexus AG gefasst werden.
Aus der Ad-hoc Meldung der Gesellschaft vom 28.04.2025:
Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden, hat heute der Nexus AG (Symbol: NXU; ISIN: DE0005220909) ein Verlangen gemäß —- 327a ff. AktG übermittelt, wonach die Hauptversammlung der Nexus AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Project Neptune Bidco GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Project Neptune Bidco GmbH hat der Nexus AG mitgeteilt, dass sie rund 95,16 % am Grundkapital der Nexus AG nach —- 327a Abs. 2, 16 Abs. 2 Satz 2 AktG hält.
Die Höhe der Barabfindung wird, sobald von der Project Neptune Bidco GmbH festgelegt, mit einem konkretisierenden zweiten Verlangen mitgeteilt. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Die Nexus AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt dieser Hauptversammlung informieren. (…)
Zielgesellschaft:
Nexus AG (ISIN: DE0005220909 / WKN: 522090)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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