Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 09. Mai 2019 die Lopesan Touristik S.A., die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., die Invertur Helsan SLU und Herrn Eustasio López González von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der IFA Hotel & Touristik AG befreit.
Aus der gemeinsamen Bekanntmachung vom 20.05.2019:
Mit Bescheid vom 09.05.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‚BaFin‘) auf entsprechende Anträge derLop esan Touristik S.A. (‚Antragstellerin zu 1‘), der Hijos de Francisco López Sánchez S.A. (‚Antragstellerin zu 2‘), Invertur Helsan SLU (‚Antragstellerin zu 3‘) und Herrn Eustasio López González (‚Antragssteller
zu 4′) und zusammen mit den Antragsstellerinnen zu 1.) bis 3.) die ‚Antragssteller‘), die Antragssteller jeweils gemäß § 37 Abs. 1 Var. 1 und Var. 3 WpÜG von der Verpflichtung gem. § 35 Abs. 1 S. 1 WpÜG, die am 18.01.2019 im Zusammenhang mit der Eintragung der Dur chführung der von derHa uptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung der IFA Hotel & TouristikAG (‚Zielgesellschaft‘) erfolgte Kontrollerlangung an der Zielgesellschaft
zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen gem. 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Zielgesellschaft:
IFA Hotel & Touristik AG (ISIN:DE0006131204)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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