Die außerordentliche Hauptversammlung der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG hat am 24. Mai 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 69,39 Euro je Aktie der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG festgesetzt
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.08.2019:
Die außerordentliche Hauptversammlung der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft („ELIKRAFT AG“) hat am 24. Mai 2019 auf Verlangen der Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG („Park-Bau KG“) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ELIKRAFT AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Park-Bau KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 69,39 je auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der ELIKRAFT AG gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 31. Juli 2019 in das Handelsregister der ELIKRAFT AG beim Amtsgericht Fritzlar unter HRB 8129 eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ELIKRAFT AG auf die Park-Bau KG übergegangen. Die Abfindungsverpflichtung wird von der Park-Bau KG unverzüglich Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Rechte der Minderheitsaktionäre an der Globalurkunde der ELIKRAFT AG erfüllt werden. (…)
Zielgesellschaft:
Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (ISIN: DE0005254007 / WKN: 525400)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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